OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 08.03.01, 6 U 31/00 - praline-tv.de

Die Registrierung einer großen Anzahl von Domains, die Namen oder Titel fremder Unternehmen beinhalten, ist rechtswidrig, wenn der Domaininhaber mit der Absicht handelt, diese später an die Unternehmen zu verkaufen.

Fundstelle: MMR 2001, 532

BGH, Urt. v. 01.03.01, I ZR 211/98 - Tagesschau

Werktitel, die von Haus aus mangels hinreichender Unterscheidungskraft oder wegen eines bestehenden Freihaltebedürfnisses nicht schutzfähig sind, können den Schutz der §§ 5, 15 MarkenG in Anspruch nehmen, wenn sie innerhalb der angesprochenen Kreise durchgesetzt sind.

Besteht die Übung, als Titel für eine bestimmte Werkkategorie - hier: Nachrichtensendungen im Fernsehen - eine nur wenig unterscheidungskräftige Bezeichnung zu wählen, die über den Charakter der Sendung Auskunft gibt, ist bei der Bemessung des Schutzumfangs solcher Werktitel oder entsprechender Marken - mögen sie auch durchgesetzt, bekannt oder sogar berühmt sein - das schutzwürdige Interesse der Wettbewerber zu berücksichtigen, für ihre Werke oder Leistungen ebenfalls eine »sprechende« Kennzeichnung zu wählen. Im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Nr. 2 und des § 15 Abs. 2 MarkenG geschieht dies durch eine sachgerechte Handhabung des Merkmals der Verwechslungsgefahr sowie durch § 23 Nr. 2 MarkenG; bei bekannten Werktiteln oder Marken kann ein solches berechtigtes Interesse dazu führen, daß das Merkmal »ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise« zu verneinen ist.

OLG Hamburg, Urt. v. 28.11.01, 5 U 111/01 - Einkaufsgutscheine

Auch nach Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung ist es wettbewerbswidrig, an Gewerbetreibende Einkaufsgutscheine im Wert von 30,00 DM ab einem Bestellwert von 100,00 DM zu versenden.

Fundstelle: CR 2002, 370

OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.01, 2 U 74/00 - Größte Programmzeitschrift

Wer seinen Internet-Dienst ganz allgemein als die größte Programmzeitschrift für das Internet im Internet anpreist, ohne die mit dem Wort »größte« behauptete Spitzenstellung auf bestimmte Faktoren zu begrenzen, darf dies nur dann tun, wenn er in allen erheblichen Faktoren eine beträchtlichen und offenkundigen Vorsprung vor den Mitbewerbern erreicht hat, der für eine längere Zeit eine Spitzenstellung begründet, die von allen voraussehbaren und wettbewerbsbedingten Schwankungen weitgehend unabhängig ist.

Streitwert: 133.000 DM

LG Stuttgart, Urt. v. 04.01.01, 17 O 548/00 - Internet-Apotheke III

Betreibt eine »Internet-Apotheke« einen Versandhandel mit Arzneimitteln, dann kommt eine Untersagung des Versandhandels dann nicht in Betracht, wenn das Lager, von welchem aus die Bestellungen ausgeliefert werden, einem anderen Unternehmen gehört. Anders wäre der Fall nur dann zu beurteilen, wenn es sich bei diesem Lager um ein »outgesourctes« Auslieferungslager der »Internet-Apotheke« handelt.

LG München I, Urt. v. 16.11.00, 7 O 5570/00 - rechtsanwaelte.de

Die Verwendung der Domain »www.rechtsanwaelte.de« durch eine Rechtsanwaltskanzlei führt dazu, daß Mandanten, die eine Internet-Recherche durch die Direkteingabe der Bezeichnung »Rechtsanwälte« durchführen, abgefangen werden. Dies stellt eine unlautere Absatzbehinderung anderer Kanzleien dar.

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