Eva N. Dzepina / September 2008
...so möchten sich viele Websitebetreiber oder Ebay-Nutzer die Arbeit erleichtern, um ihre Internetseiten oder Auktionen mit bunten Bildern oder Produktfotos aufhübschen. Das kann jedoch sehr teuer werden: Fotos sind als Lichtbilder urheberrechtlich geschützt. Nur der Urheber oder ausschließlich Nutzungsberechtigte eines Fotos darf darüber bestimmen, ob das Foto im Internet oder woanders öffentlich wiedergegeben werden darf.