Rechtsanwalt Christian Franz, LL.M. / November 2008
Die jüngste Urheberrechtsreform ist in der breiten Öffentlichkeit in erster Linie wegen der neu eingeführten Deckelung von Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen von Urheberrechtsverletzungen - Stichwort: Filesharing - wahrgenommen worden. Dabei wird häufig übersehen, dass die Reform für Rechteinhaber, insbesondere für Softwarehersteller, aber auch freiberufliche Entwickler, erhebliche Verbesserungen mit sich gebracht hat. Die Bedeutung der Reform geht daher deutlich über die Kinderzimmer hinaus.