Tobias H. Strömer / Juni 1999
Eine der derzeit spannendsten Fragen im Bereich Online-Recht bleibt (teilweise) ungeklärt: Wann genau liegt ein unerlaubtes Kopieren einer Datenbank vor und wie muss dies vor Gericht belegt werden? In einem größeren Verfahren standen sich zwei Anbieter von Messe-Daten im Internet gegenüber. Wie so häufig warf der ältere Anbieter dem jüngeren vor, er habe seinen Datenbestand »abgekupfert«. Der jüngere bestritt das und berief sich auf eigene Recherchen. Hintergrund der Auseinandersetzung in juristischer Hinsicht war hier, dass es sich bei den Messe-Daten (wann welche Veranstaltung wo stattfindet etc.) um allgemein zugänglich und damit eigentlich urheberrechtsfreie Angaben handelt.