Düsseldorf locuta, causa finita?

Tobias H. Strömer / September 2004

justiziaDas Landgericht Düsseldorf (Urt. v. 28.07.04, 12 O 19/04) hatte über den Antrag des Anbieters eines Jugendschutzsystems zu entscheiden, einem Mitbewerber den Vertrieb seines Konkurrenzprodukts zu verbieten, das auf einer Personalausweisroutine ohne vorausgegangene PostIdent-Kontrolle beruht. Der in Wettbewerbsachen ungewöhnlich hohe Streitwert von 500.000 €, den die Antragstellerin und das Gericht der Entscheidung zu Grunde legten, zeugt von der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit.

Internetcafés im Visier der Justiz

Holger Gaspers / September 2003

billardLängst gibt es sie in jeder Stadt, die Internetpoints und -cafés, in denen Netzsurfer gegen eine Gebühr in die Tiefen des World Wide Web eintauchen können. Ob zur Informationssuche oder zum Abfragen des eigenen E-Mail-Kontos - Internetcafés sind feste Bestandteile der Gewerbestruktur von deutschen Städten. Weil sich viele Inhaber von solchen Internetcafés aber nicht nur auf das Anbieten von Internetzugängen beschränken, droht den Betreibern jetzt möglicherweise das Aus: Um ihrer vor allem jungen Klientel gerecht zu werden, bieten verschiedene Internetcafés seit einiger Zeit auch Single - oder Multi-Player-Computerspiele an. Ob alleine oder gegen die mittels Netzwerkkarte verbundenen Tischnachbarn soll so für Kurzweil bei der zahlenden Kundschaft gesorgt werden.

Wetten ohne Reue?

Holger Gaspers / Februar 2003

wettenJedes große Sportereignis zieht nicht nur Scharen von sportbegeisterten Fans an, sondern auch immer dutzende Unternehmer und Geschäftsleute, die in einem sportlichen Umfeld ein wirtschaftliches Zuhause suchen. So boomt im Internet der Markt für Sportwetten, so genannte »Oddset«-Wetten, seit geraumer Zeit. Immer neue Anbieter sprießen aus dem - meist ausländischen - Boden und bieten den dankbaren Teilnehmern mit fast schon britischer Vielfältigkeit Wetten auf alles und jeden an. Wer nun aber glaubt, in Deutschland einfach so auf den fahrenden Zug der Wettanbieter aufspringen zu können, dem sei zur Vorsicht geraten.

Adult Verification Systems

Tobias H. Strömer / November 2002

tuerPornographische Schriften, zu denen auch Dateien gehören, die auf Websites gespeichert sind, dürfen im Internet nur dann zum Abruf bereitgehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff darauf haben. Nach § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB wird unter anderem bestraft, wer pornographische Schriften an einem Ort, der Personen unter 18 Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht. Nach der gesetzlichen Regelung ist daher zwingend darauf zu achten, dass ein geeignetes Adult-Verification-System (AVS) vor das Angebot geschaltet wird.

Streaming-Videos auf Porno-Websites

Tobias H. Strömer / August 2002

reissverschlussFester Bestandteil nahezu aller Websites mit pornographischen Inhalten im Internet sind Bilder und Filme. Was die meisten Anbieter nicht wissen: Auch wenn sicher gestellt ist, dass nur Erwachsene zuschauen können, kommt der Adult Webmaster mit dem Gesetz in Konflikt.

Anforderungen an Jugendschutzbeauftragten

Tobias H. Strömer / Juli 2002

Anbieter potentiell jugendgefährdender Angebote benötigen nach §§ 7 a GjSM, 8 Abs. 5 MDStV bekanntlich einen Jugendschutzbeauftragten. Der soll das Angebot laufend auf Vereinbarkeit mit jugendschutzrechtlichen Vorschriften prüfen, Ansprechpartner für Nutzer sein und den Anbieter bei der Vertragsgestaltung beraten.

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