Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in der mündlichen Verhandlung vom 22. Februar 2011 mit der Frage befasst, ob auch eine bloße »Baustellenseite« eine Anbieterkennzeichnung benötigt. Dabei hat der Senat zu verstehen gegeben, dass er an seiner bereits in einem unveröffentlichten Beschluss vom 16. Juli 2009 (20 W 60/09) geäußerten Ansicht festhalten möchte.