Die 14 und 24 Ersatzteilhandel GmbH, Wunstorf, lässt durch Herrn Rechtsanwalt Welf Brandes abmahnen. Betroffen sind Unternehmer, die mit Kraftfahrzeugteilen und Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge handeln. Die Abmahnung rügt, dass bei Ebay Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Abruf bereitgehalten werden, die Angebote als »freibleibend« darstellen. Ob die Abmahnung berechtigt ist, lässst sich natürlich nur im Rahmen der Analyse des betroffenen Einzelfalls beurteilen. Grundsätzlich unzulässig ist es natürlich, bei Ebay ein Angebot als »freibleibend« darzustellen, weil der Kaufvertrag ja mit dem Höchstbietenden verbindlich zustande kommen soll.
Eine berechtigte Abmahnung verpflichtet den Abgemahnten häufig, dem Rechteinhaber auch die Honorare zu erstatten, die dieser für die Beauftragung seines Rechtsawalts aufwenden musste. Das kann ein teurer Spaß werden. Umgekehrt sollte es sich aber auch der Verletzte gut überlegen, ob er auf die Einschaltung eines Anwalts verzichtet, den Verletzer selbst anschreibt und dann womöglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Stellt sich dann nämlich heraus, dass das Schreiben gar keine »Abmahnung« im Rechtssinn war und erkennt der Inanspruchgenommene dann den Verfügungs- oder Klageantrag sofort an, bekommt der Verletzte zwar Recht. Die Anwalts- und Gerichtskosten muss er aber trotzdem tragen, weil der Verletzer nach Ansicht der Rechtsprechung ohne ordnungsgemäße Abmahnung keinen Anlass zur Klage gegeben hat.
Wieder einmal wurde heute ein Verfahren gegen einen Cyber-Stalker, das wir für eine Mandantin eingeleitet haben, sang- und klanglos eingestellt. Und das, bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungstätigkeit überhaupt richtig aufgenommen hat. Obwohl der Staatsanwaltschaft der mutmaßliche Täter sogar mit Name und Adresse benannt und auf dem silbernen Tablett präsentiert worden war. Der Strafanzeige lag zu Grunde, dass eine Mandantin im Internet gegenüber Bekannten, Freunden und Familienmitgliedern nicht nur verleumdet und beleidigt wurde, sondern dass auch Nacktfotos beliebig verteilt wurden. Aus unserer Sicht eigentlich klar ein Fall, vor dem § 238 StGB die Opfer schützen soll.
Das Landgericht Berlin setzt sich derzeit mit der Frage auseinander, ob und gegebenfalls unter welchen Umständen ein Arzt ausnahmsweise umsonst beraten oder sogar untersuchen darf. Ein Berliner Hautarzt bot im Rahmen einer von seinem Berufsverband und anderen nationalen und internationalen Organsitionen unterstützten Aufklärungswoche im Internet ein kostenloses Hautkrebs-Screening nebst Beratung und Dokumentation an. Ein Berufskollege sah darin einen Verstoß gegen die Berufsordnung, die das unlautere Unterschreiten der in der Gebührenordnung festgelegten Gebühren verbietet.
Wenn Internet-Domains ihren Inhaber wechseln sollen, geht dem Inhaber- oft ein Providerwechsel voraus. In der Praxis werden in solchen Fällen Adressen in der Weise übertragen, dass der neue Provider die Domain vom alten Provider übernimmt und anschließend selbst die Eintragung in der DENIC-Datenbank dahingehend ändert, dass der neue Inhaber eingetragen wird. Meist funktioniert so eine Domain-Übertragung auch. Manchmal gehen dabei aber Domains auch für immer verloren. Und das hängt auch damit zusammen, dass es nach den Regeln der DENIC e.G. als Zustimmung gewertet wird, wenn der alte Provider auf eine Anfrage zum Providerwechsel nicht rechtzeitig antwortet. Schweigen wird also als Zustimmung gewertet. Die Domain ist dann weg, ohne dass der Domain-Inhaber überhaupt von einem Providerwechsel oder gar einer Kündigung erfährt.
Der Europäische Gerichtshof hat sich am 23. März 2010 zu der Frage geäußert, ob der Einsatz fremder Marken als AdWords bei Google eine Markenrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung (EuGH, Urt. v. 23.03.10, C-236 bis C-238/08) erging auf Antrag mehrerer französischer Markeninhaber, die in der Verwendung solcher AdWords eine Verletzung ihrer Markenrechte durch den Suchmaschinenanbieter sahen.