Der Europäische Gerichtshof hat sich am 23. März 2010 zu der Frage geäußert, ob der Einsatz fremder Marken als AdWords bei Google eine Markenrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung (EuGH, Urt. v. 23.03.10, C-236 bis C-238/08) erging auf Antrag mehrerer französischer Markeninhaber, die in der Verwendung solcher AdWords eine Verletzung ihrer Markenrechte durch den Suchmaschinenanbieter sahen.